Allgemeine Geschäftsbedingungen, Zahlungs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen der SOLARISce GBR
Stand 01.01.2023
1. Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen (im Folgenden Lieferungen genannt) der SOLARISce GBR (im Folgenden Verkäufer genannt) finden die nachstehenden Bedingungen Anwendungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten jedoch nur insoweit, als der Verkäufer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von §310 BGB.
2. Sämtliche Angebote sind in jeder Beziehung freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer den Auftrag schriftlich bestätigt. Der Zwischenverkauf bleibt uns vorbehalten.
3. Ist der Verkäufer durch Ereignisse höherer Gewalt, z. B. Streik, Aussperrung, oder durch ähnliche nicht vorhersehbare, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindende Leistungshindernisse an einer fristgerechten Erfüllung des Auftrages gehindert, verlängert sich die vereinbarten Fristen angemessen. Der Verkäufer kann auch vom Vertrag zurücktreten, sofern er den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und Gegenleistungen des Käufers unverzüglich erstattet.
4. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Zeigt sich hierbei ein Mangel, hat er dies dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware anzuzeigen. Unterlässt er die Untersuchung oder die Anzeige, gilt die Ware als ordnungsgemäß geliefert. Abweichend davon sind Mängel die auch bei einer unverzüglichen Untersuchung der gelieferten Ware nicht erkennbar sind, unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Unterbleibt die unverzügliche Anzeige, gilt die Ware auch in Ansehnung dieses Mangels als genehmigt.
5. Bis zur restlosen Bezahlung bleibt die gehandelte Ware Eigentum des Verkäufers. Sind daraus andere Gegenstände hergestellt, so überträgt sich das Eigentum auf diese, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf. Im Falle der Weiterveräußerung der Ware geht der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises aus dem Weiterverkauf mit Abschluss diese Vertrages auf uns als Verkäufer über.
6. Unsere Rechnungen sind – soweit nicht anders vereinbart – per Vorkasse oder Binnen 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Sofern der Zahlungstermin (10Tage nach Rechnungsdatum) nicht eingehalten wird, wobei es keiner Nachfristsetzung bedarf, kann der Verkäufer die Warenlieferung verweigern und sich vom Fälligkeitstag ab Verzugszinsen in Höhe der dem Verkäufer von seiner Bank wirklich berechneten Debet-Zinsen, mindestens aber in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu vergüten. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, nur gegen Vorkasse weiterzuliefern.
7. Gerichtsstand: Lüdinghausen.